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gesetzl. Krankenkassen
Hausbesuche

Zentrale Bewegungsstörungen

Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen

Erwachsene/Kinder/Säuglinge

Behandlung von zentralen Bewegungsstörung vor Vollendung des 18. Lebensjahres:

Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres

Bei Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns (z.B. Schlaganfall, Parkinson, MS, Schädel-Hirn-Trauma), des Rückenmarks (z.B.Querschnittslähmung) oder bei peripheren Nervenläsionen können auftretende Wahrnehmungs- und Bewegungsstörungen physiotherapeutisch behandelt werden. Häufig handelt es sich um langfristige Krankheitsbilder, die eine kontinuierliche, evtl. sogar lebensbegleitende Therapie erforderlich machen.

Dazu gehört auch die Alltagsbewältigung unter Einbeziehung der Angehörigen und der Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln.Der Erhalt bzw. das Wiedererlangen der Selbständigkeit steht dabei im Vordergrund.

Als umfassende und ganzheitliche Behandlungsmethoden arbeiten wir nach dem Bobath- oder Vojta - Konzept::

  • zur Förderung und Erleichterung des Bewegungsablaufs
  • Bahnung von Innervation und Bewegungsabläufen
  • Förderung oder Hemmung von Reflexen